Qbitec Lizenzvereinbarung
WICHTIG!
Bitte lesen Sie die folgende Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Software oder abgeleitete Versionen der Software herunterladen, kopieren, installieren, verwenden oder sie anderweitig nutzen. Durch das Herunterladen, Kopieren, Installieren, Verwenden oder anderweitige Nutzen der Software oder einer abgeleiteten Version der Software für diese Software stimmen Sie dieser Vereinbarung zu. Sie bestätigen damit, dass Sie den Inhalt gelesen, zur Kenntnis genommen und verstanden haben und mit allen Bestimmungen der Vereinbarung einverstanden sind. Sie bestätigen, dass Sie entweder im eigenen Namen oder im Namen des Erwerbers der Software (im Folgenden, als "Sie" oder der "Lizenznehmer" bezeichnet) handeln und berechtigt sind, diese Bedingungen in dessen Namen zu akzeptieren. Mit Beginn einer der genannten Nutzungshandlungen gilt ihre Zustimmung zu den Bedingungen dieses Lizenzvertrages als erteilt.
Dieser Software-Lizenzvertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen (wie unten definiert) und Qbitec eGbR ("Qbitec"). Dies bleibt auch dann gültig, wenn eine der Parteien ihre Rechtsform ändert, beispielsweise von Qbitec eGbR zu Qbitec GmbH.
Dieser Vertrag dient nur zusammen mit einer Quittung, Rechnung oder anderen Kaufunterlagen als alleiniger Nachweis für den Besitz einer gültigen Lizenz für die Software.
1. Definitionen
1) Vereinbarung: Dieser Software-Lizenzvertrag.
2) Sie und Ihnen: Der Käufer von Software oder Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung, sei es eine natürliche oder juristische Person, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Unternehmen, eine Partnerschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
3) Qbitec: Die Qbitec eGbR, ein deutsches Unternehmen mit Hauptsitz in Pirna, Deutschland.
4) Software: Die lizenzierte Software und die lizenzierten Software-Materialien.
5) Lizenzierte Software: Computersoftware in maschinenlesbarer Objektcodeform, die Eigentum von Qbitec ist und über physische Datenträger, das Internet oder andere Vertriebsmechanismen von Qbitec verteilt wird, einschließlich aller Updates der lizenzierten Software, die von Qbitec gemäß diesem Vertrag bereitgestellt werden. Lizenzierte Software umfasst keine Drittanbieter-Software, selbst wenn diese in von Qbitec gelieferten Produkten enthalten ist. Die Software verwendet verschiedene Drittanbieter-Komponenten, die unter Open-Source-Lizenzen veröffentlicht wurden ("Open-Source-Komponenten"). Diese Komponenten sind nicht Teil des Vertragsgegenstandes und unterliegen den unabhängigen Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Open-Source-Komponenten sind in Anhang 1 aufgeführt.
6) Lizenzierte Software-Materialien: Alle Materialien, die im Zusammenhang mit der lizenzierten Software stehen und von Qbitec im Rahmen dieses Vertrags zur Nutzung mit der lizenzierten Software bereitgestellt werden. Hierzu gehören bspw. Dokumentationen, wie erläuterndes, gedrucktes oder elektronisches Material, diese Lizenzbestimmungen oder Anweisungen zur Verwendung der Software oder technische Spezifikationen.
7) Autorisierter Händler: Ein dritter Wiederverkäufer oder Distributor, der von Qbitec zum Wiederverkauf der Software und der damit verbundenen Dienstleistungen autorisiert wurde.
8) Berechtigte Nutzer:
a. Sie, wenn Sie eine natürliche Person sind und eine Nutzungslizenz nach 2. erworben haben;
b. Ihre Mitarbeiter, wenn Sie eine juristische Person sind, einschließlich der Mitarbeiter Ihrer Abteilungen, jedoch nicht die Mitarbeiter anderer juristischer Personen (einschließlich der Mitarbeiter einer juristischen Person, die Ihre Tochtergesellschaft oder Teil einer mit Ihnen verbundenen Unternehmensgruppe ist);
9) Lizenztypen: Verschiedene Lizenztypen für die Software gemäß Abschnitt 3 dieses Vertrags, einschließlich der dort angegebenen Beschränkungen für die Anzahl der autorisierten Benutzer.
10) Territorium: Das jeweilige Land, in dem Sie die Software erworben und installiert haben.
2 Lizenzerteilung
2.1 Lizenzerteilung
Vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags gewährt Qbitec Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software nach Maßgabe der in dieser Vereinbarung getroffenen Bestimmungen. Davon nicht umfasst ist das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht und unter 2.2 genannte Rechte, die sämtlich bei Qbitec verbleiben. Diese Lizenz erlaubt die Nutzung der Software durch die Anzahl autorisierter Benutzer, für die Sie gültige Lizenzen erworben haben in dem jeweils bezahlten Zeitraum. Die Nutzung ist auf dem Computertyp und Betriebssystem erlaubt, für den die Software entwickelt wurde. Eine Einzelnutzung liegt vor, wenn die Software oder ein Teil davon zur Ausführung in den Speicher eines Computers geladen wird. Bei Speicherung oder Zugriff auf die Software über einen Netzwerkserver gilt dies nicht als Einzelnutzung. Wenn die Anzahl der autorisierten Benutzer der Software die Anzahl der potentiellen Nutzer bei Ihnen übersteigt, müssen Sie für einen Mechanismus, Prozess oder ein Verfahren sorgen, um sicherzustellen, dass die Anzahl der Benutzer, die die Software verwenden, die Anzahl der von Ihnen erworbenen autorisierten Lizenzen nicht übersteigt. Eine gleichzeitige Mehrfachnutzung von Lizenzen ist untersagt.
2.2 Vorbehalt der Rechte
Qbitec behält sämtliche Rechte, Titel, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente und andere Eigentumsrechte an der Software sowie an allen Modifikationen, Verbesserungen und abgeleiteten Werken, unabhängig von deren Ursprung. Sie erwerben keinerlei Rechte an der Software oder abgeleiteten Werken, außer den ausdrücklich in diesem Vertrag genannten. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte an der Software sind Qbitec vorbehalten.
2.3 Kopien
Sie dürfen die lizenzierte Software ausschließlich für die erforderliche vertragsmäßige Nutzung und zu Sicherungszwecken ("Sicherungskopie") vervielfältigen. Alle Urheberrechts-, Marken-, Dienstleistungsmarken- und sonstigen Eigentumshinweise von Qbitec und seinen Lizenzgebern müssen unverändert auf allen Kopien der Software erhalten bleiben. Die Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen.
2.4 Modifikationen & Reverse Engineering
Es ist Ihnen untersagt, die Software oder lizenziertes Software-Material ganz oder teilweise, abzuändern, anzupassen, zurückzuentwickeln, zu übersetzen, zu disassemblieren oder auf andere Weise den Quellcode zu ermitteln oder abgeleitete Werke der lizenzierten Software zu erstellen. Modifikationen sind nur im Rahmen geltender Gesetze gestattet. Dies gilt insbesondere für die Dekompilierung nach § 69e UrhG. Die Nutzung von Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) zur internen Entwicklung von Software ist erlaubt, jedoch übernimmt Qbitec keine Verantwortung, für die durch Sie entwickelte Software.
2.5 Einhaltung der anwendbaren Gesetze
Sie sind selbst verantwortlich, jederzeit alle relevanten örtlichen Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
2.6 Prüfungsrecht
Qbitec hat das Recht, nach angemessener Ankündigung und bei Vorliegen eines berechtigten Interesses während der Geschäftszeiten Ihre Nutzung der Software zu überprüfen, um die Einhaltung dieses Vertrags zu bewerten. Sie gestatten Qbitec oder seinen bevollmächtigten Vertretern den Zugang zu Ihren Einrichtungen, Arbeitsplätzen und Servern und kooperieren vollumfänglich bei einer solchen Überprüfung. Sie ergreifen alle wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um Qbitec bei der genauen Feststellung Ihrer Einhaltung der Vertragsbedingungen zu unterstützen. Während der Überprüfung werden Qbitec und seine bevollmächtigten Vertreter Ihre angemessenen Sicherheitsvorschriften einhalten, sollten sie sich in Ihren Räumlichkeiten aufhalten. Qbitec ist nicht verpflichtet Ihnen Aufwendungen zu erstatten, die Ihnen aufgrund einer verhältnismäßigen Prüfung entstehen.
2.7 Software-Sicherheitsmechanismen
Qbitec behält sich das Recht vor, einen Software-Sicherheitsmechanismus in die Software einzubetten, um die Nutzung der Software zu überwachen und zu überprüfen. Eine Nutzung ohne die von Qbitec vorgesehenen Schutzmechanismen der Software ist nur zulässig, um eine störungsfreie berechtigte Programmnutzung zu erreichen.
3. Lizenztypen
Es gibt verschiedene Lizenztypen, die Qbitec für die Nutzung der Software anbietet. Die Art der von Ihnen erworbenen Lizenz ist in der Bestellbestätigung wiedergegeben.
3.1 Akademische Lizenz
Diese Lizenz ist für akademische Einrichtungen oder andere qualifizierte gemeinnützige Organisationen bestimmt. Sie dürfen die Software nur in der maximalen Anzahl der von Qbitec erworbenen Kopien nutzen und ausschließlich für Bildungszwecke. Eine kommerzielle oder berufliche Nutzung, einschließlich kommerzieller Schulungen oder anderer gewinnorientierter Zwecke, ist untersagt.
3.2 Floating-Lizenz
Diese Lizenz ermöglicht die Nutzung der Software auf jedem Computer im Netzwerk, wobei für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Floating-Lizenz erforderlich ist. Die Software kann auf beliebig vielen Computern installiert werden, aber die gleichzeitige Nutzung darf die Anzahl der erworbenen Lizenzen nicht überschreiten.
3.3 Testlizenz
Diese Lizenz dient ausschließlich dem Zweck, Ihren Bedarf an laufenden Installationsanpassungen, Support und Tests zu decken und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Testlizenzen werden für einen begrenzten Zeitraum gewährt, der von Qbitec festgelegt wird.
3.4 User Locked Lizenz
Diese Lizenz ist nutzergebunden mittels Nutzerkennung (E-Mail und Passwort) und erlaubt die Nutzung der Software auf beliebig vielen Computern. Ein Nutzer darf die Software nur auf einem PC zur gleichen Zeit mit seiner Nutzerkennung freischalten. Die Weitergabe der Nutzerkennung an andere Benutzer zur Mehrfachnutzung einer Lizenz ist untersagt.
3.5 Freeware Lizenz
Diese Lizenz erlaubt die permanente, kostenfreie Nutzung bestimmter Programmbereiche. Dazu zählen der Dateimanager, die Dateivorschau sowie die Dateikonvertierung. Qbitec behält sich vor, den Umfang der Freeware zu erweitern oder einzuschränken.
4. Pflichten und verbotene Handlungen des Lizenznehmers
4.1 Vertraulichkeit und Schweigepflicht
Qbitec stellt Ihnen die Software sowie vertrauliche Geschäftsinformationen von Qbitec oder seinen Drittanbietern zur Verfügung. Sie erkennen an, dass die in der Software enthaltenen Ideen, Methoden, Techniken und Ausdrücke sowie die Dienstleistungen, die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt werden ("Vertrauliche Informationen von Qbitec"), vertrauliche und geschützte Informationen von Qbitec sind.
Sie verpflichten sich, die vertraulichen Informationen von Qbitec – auch über die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung der Lizenzvereinbarung hinaus – vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Wenn Ihr Geschäft die Erstellung und Lieferung computergenerierter Plan- und Modellunterlagen an Kunden umfasst, ist dies unter Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen zulässig. Die Durchführung von Untersuchungen der Software zur Wettbewerbsanalyse ist untersagt.
Falls Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Materialien offenzulegen, müssen Sie Qbitec schriftlich informieren, bevor Sie die Informationen preisgeben. Sie müssen dann mit Qbitec zusammenarbeiten, um eine Schutzanordnung zu erwirken.
Eine unbefugte Verwendung oder Offenlegung könnte Qbitec schaden. Sie dürfen diese Informationen nur Ihren Mitarbeitern weitergeben, die sie für die genehmigten Zwecke dieses Vertrags benötigen. Eine Weitergabe an unabhängige Auftragnehmer ist unzulässig. Sie sind verantwortlich dafür, dass Ihre Mitarbeiter wissen, dass die Software und die vertraulichen Informationen Qbitec gehören und nicht unbefugt genutzt oder offengelegt werden dürfen. Sie müssen alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um dies sicherzustellen.
Sie verpflichten sich, Qbitec unverzüglich im Einzelnen zu informieren, wenn vertrauliche Informationen abhandengekommen oder Unbefugten bekannt geworden sind oder ein derartiger Verdacht besteht.
Nach Beendigung der Lizenzvereinbarung sind die vertraulichen Informationen von Qbitec, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, von Ihnen an Qbitec vollständig und unverzüglich zurückzugeben oder sachgemäß zu zerstören bzw. sicher zu löschen und die vollständige Zerstörung/nichtwiederherstellbare Löschung schriftlich anzuzeigen. Qbitec ist berechtigt, die Löschung zu überprüfen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegen die vorstehenden Pflichten zur Rückgabe und Vernichtung ist ausgeschlossen.
4.2 Sorgfaltspflichten
Aufgrund der Vielzahl möglicher Anwendungen wurde die Software nicht in allen denkbaren Situationen getestet. Sie sind für die Überwachung, Verwaltung und Kontrolle der Software verantwortlich, einschließlich der Bestimmung geeigneter Anwendungszwecke und der Auswahl passender Programme, um die gewünschten Ergebnisse zu erreichen. Zudem sind sie dafür verantwortlich, unabhängige Verfahren zur Überprüfung der Zuverlässigkeit und Genauigkeit aller Programmausgaben sicherzustellen, einschließlich der mit der Software erstellten Elemente. Sie sind verantwortlich für die Nutzung und Auswahl der Software, um Ihre gewünschten Ergebnisse zu erreichen, die Ergebnisse, die aus der Nutzung der Software resultieren, sowie deren Verwendung, die Installation der Software (es sei denn, sie wurde von Qbitec installiert) und den Verlust oder die Beschädigung von Daten sowie die Implementierung von Verfahren und Sicherheitsmaßnahmen (wie regelmäßige Datensicherungen), um solche Verluste oder Schäden zu vermeiden.
Darüber hinaus tragen Sie die alleinige Verantwortung für die Auswahl und den Einsatz weiterer Programme, Programmierungen, Geräte oder Dienstleistungen in Verbindung mit der Software und für die daraus erzielten Ergebnisse. Sie sind verantwortlich für alle Verluste, Ansprüche, Haftungen oder Schäden sowie die damit verbundenen Kosten und Ausgaben, die direkt oder indirekt durch Ihr eigenes Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit verursacht werden oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen.
Im Übrigen gelten die unter 10. Haftungsausschluss geregelten Beschränkungen.
4.3 Weitervermarktung der Software
Folgende Verwendungen der Software sind verboten:
1) Nutzung, Zugriff und Offenlegung durch nicht autorisierte Benutzer;
2) Verleih, Schenkung, Tausch oder andere Übertragung der Software an Dritte.
4.4 Nutzung außerhalb des Territoriums
Der Zugriff auf die Software außerhalb des Landes, in dem Sie sie erworben und installiert haben, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Qbitec nicht erlaubt.
4.5 Nutzer-Identifikator
Sie müssen Qbitec die erforderlichen Nutzer-Kennungen und weiteren Informationen zur Verfügung stellen, um die Lizenzdatei zu generieren, die den Zugriff auf die Softwaremodule beschränkt und die Nutzung auf die maximale Anzahl autorisierter Benutzer begrenzt.
4.6 Mitwirkungspflichten
Sie haben die Pflicht, die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Softwarenutzung verarbeiteten Daten und Ergebnisse regelmäßig zu überprüfen. Dies beinhaltet auch Verfahren für die Registrierung von Punktwolken, Messungen in den Punktwolken und den vorverarbeiteten Ergebnissen sowie der Überführung in Drittsoftware.
Es obliegt Ihnen, regelmäßige Datensicherungen nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen, sowie Soft- und Hardwareumgebung der Software fachgerecht zu pflegen und zu warten.
5. Besondere Bedingungen für akademische Lizenzen
Wenn Ihnen die Software als akademische Lizenz zur Verfügung gestellt wurde, gelten zusätzlich zu den allgemeinen Vertragsbestimmungen die folgenden Bedingungen:
1) Die akademische Lizenz wird für einen begrenzten Zeitraum von bis zu zwölf (12) Monaten erteilt und kann anschließend jährlich mit Zustimmung von Qbitec kostenlos verlängert werden.
2) Updates der Software, sofern von Qbitec bereitgestellt, sind in der akademischen Lizenz enthalten. Diese Updates umfassen jedoch keine separaten Softwaremodule, die gegen zusätzliche Gebühren lizenziert werden können. Sie verpflichten sich, alle Software-Updates, die Sie von Qbitec oder einem Vertragshändler erhalten haben, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt oder bis zum Ende Ihres laufenden Semesters zu installieren, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
3) Die Nutzung der Software ist auf Zwecke beschränkt, die direkt mit Unterricht, Ausbildung, Abschlussarbeiten sowie Forschung und Entwicklung im Rahmen Ihrer Lehrtätigkeit verbunden sind. Qbitec untersagt ausdrücklich die Nutzung der Software für
a. Ausbildung oder Lehrtätigkeit für Dritte, insbesondere, wenn sie möglicherweise Lizenznehmer der Software im Rahmen einer separaten Vereinbarung mit Qbitec sind;
b. kommerzielle Zwecke, einschließlich bezahlter Beratung oder kommerzieller Verarbeitung;
4) Der Begriff "autorisierte Benutzer" umfasst für die akademische Lizenz Sie, Ihre Fakultätsangehörigen, Mitarbeiter, Studenten und Assistenten. Das "Gebiet" beschränkt sich vorbehaltlich individueller schriftlicher Vereinbarungen auf die Postleitzahl, in der die (Hoch-)Schule ihren Sitz hat.
5) Die Software muss als Teil Ihres Standard-Lehrplans in mindestens einem Kurs verwendet werden, der mindestens einmal pro Studienjahr angeboten wird.
6) Für alle zur Veröffentlichung bestimmten Dokumente, die die Software betreffen, ist die vorherige schriftliche Genehmigung von Qbitec erforderlich.
7) Sie dürfen die Software in dem Umfang kopieren, der für Ihre und die erlaubte Nutzung durch autorisierte Benutzer erforderlich ist. Alle Urheberrechts- und Eigentumshinweise müssen auf allen Kopien unverändert bleiben. Das Original und alle Kopien der Software bleiben Eigentum von Qbitec und unterliegen den Vertragsbedingungen.
8) Abschnitt 12 des Vertrags gilt nicht für akademische Lizenzen. Qbitec oder sein Vertragshändler stellen Ihnen, aber nicht einzelnen Benutzern, Software-Kundensupport zur Verfügung, die während der Geschäftszeiten des lokalen Gebiets von Qbitec oder des Vertragshändlers angeboten werden, mit Ausnahme von Feiertagen. Sie müssen einen sachkundigen Mitarbeiter benennen, der für die Verwaltung und Lösung von Anfragen zur Softwarewartung zuständig ist und alle Serviceanfragen an Qbitec oder den Vertragshändler weiterleitet.
9) Arbeitsergebnisse und Daten, die mit der akademischen Lizenz erstellt wurden, können Beschränkungen enthalten, die deren Nutzung außerhalb des Bildungsbereichs einschränken. Qbitec übernimmt keine Verantwortung, wenn Sie diese Daten mit anderweitig erstellten Daten kombinieren oder verknüpfen. Sie stellen Qbitec hinsichtlich Ansprüche Dritter frei, die auf eine Nutzung außerhalb des Bildungsbereichs durch Sie und andere in (6) genannte Personen beruhen.
6 Besondere Bedingungen für Testlizenzen
Wenn Ihnen die Software als Testlizenz zur Verfügung gestellt wurde, gelten abweichend von den allgemeinen Vertragsbestimmungen die folgenden Bedingungen:
1) Qbitec gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Installation und Nutzung der ausführbaren Form der Software in einer Testumgebung innerhalb des Vertragsgebiets ausschließlich zu Testzwecken. Die Software darf weder für kommerzielle oder professionelle Zwecke noch für kommerzielle Schulungen oder andere gewinnorientierte Zwecke, einschließlich Tests, Analysen und Benchmarking, verwendet werden. Wenn Qbitec Ihnen während der Laufzeit dieses Vertrags Updates oder neue Versionen der Software zur Verfügung stellt, gelten diese als Teil der Software und unterliegen den Bedingungen dieses Vertrags.
2) Die Testsoftware wird Ihnen auf einer "as-is"-Basis zur Verfügung gestellt, ohne dass Qbitec Wartungsleistungen erbringt. Qbitec übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Testsoftware für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet oder marktfähig ist. Qbitec und/oder seine Drittanbieter haften nicht für unmittelbare, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die durch Fehler oder Mängel der Software, Fehlentscheidungen der Software, ungewollten Datenverlust oder ungewollten Zugriff durch Dritte entstehen. Die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine garantierte Beschaffenheit oder Kardinalpflichten, die die wesentliche Grundlage dieser Vereinbarung bilden, oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist in keinem Fall eingeschränkt. Eine weitere Haftung des Lizenzgebers ist dem Grunde nach ausgeschlossen.
3) Jede Testlizenz endet mit sofortiger Wirkung, wenn Sie eine der hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen nicht einhalten. Der Erhalt von Updates oder neuen Versionen durch Sie verlängert die Laufzeit der Testlizenz nicht stillschweigend über die für diese Software angegebene Laufzeit hinaus. Die Bestimmungen von Abschnitt 8 sind entsprechend anzuwenden.
7 Besondere Bedingungen für Freeware Lizenzen
Wenn Ihnen die Software als Freeware Lizenz zur Verfügung gestellt wurde, gelten abweichend von den allgemeinen Vertragsbestimmungen die folgenden Bedingungen:
1) Qbitec gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Installation und Nutzung der kostenfrei zugänglichen Bereiche der Software. Wenn Qbitec Ihnen während der Laufzeit dieses Vertrags Updates oder neue Versionen der Software zur Verfügung stellt, gelten diese als Teil der Software und unterliegen den Bedingungen dieses Vertrags.
2) Die kostenfrei verfügbaren Softwarebereiche werden Ihnen auf einer "as-is"-Basis zur Verfügung gestellt, ohne dass Qbitec Wartungsleistungen erbringt. Qbitec übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass diese Softwarebereiche für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet oder marktfähig sind. Qbitec und/oder seine Drittanbieter haften nicht für unmittelbare, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die durch Fehler oder Mängel der Software, Fehlentscheidungen der Software, ungewollten Datenverlust oder ungewollten Zugriff durch Dritte entstehen. Die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine garantierte Beschaffenheit oder Kardinalpflichten, die die wesentliche Grundlage dieser Vereinbarung bilden, oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist in keinem Fall eingeschränkt. Eine weitere Haftung des Lizenzgebers ist dem Grunde nach ausgeschlossen.
3) Jede Freeware Lizenz endet mit sofortiger Wirkung, wenn Sie eine der hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen nicht einhalten. Die Bestimmungen von Abschnitt 8 sind entsprechend anzuwenden.
8 Laufzeit und Beendigung
8.1 Besondere Bedingungen bei Abonnement
Die Laufzeit der Lizenzbedingungen bestimmt sich nach der Bestellung. Eine ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der im Hauptvertrag bestimmten Vertragslaufzeit möglich.
Wird die Kündigung nicht rechtzeitig erklärt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit. Die Rechnungslegung erfolgt entsprechend der bei Kauf vereinbarten Vertragslaufzeit. Nach der automatischen Verlängerung des Vertrages auf unbestimmte Zeit, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
8.2 Abonnement und Updates
Ihr aktives Abonnement berechtigt Sie zur Nutzung der jeweils aktuellen Version des erworbenen Produkts. Die neueste Version der lizenzierten Software darf nur als Ersatz für die frühere Version verwendet werden. Es wird keine zusätzliche Lizenz gewährt.
8.3 Allgemeine Kündigungsbestimmungen
Qbitec hat im Fall des Verstoßes gegen diese Lizenzbedingungen als auch bei Rückstand von zwei monatlichen Gebühren das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Die Kündigung durch Qbitec gilt zugleich als Kündigung aller im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen.
Sie haben das Recht, diese Vereinbarung schriftlich zu kündigen, wenn Qbitec wesentliche Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht erfüllt und dieses Versäumnis nicht innerhalb von 45 Tagen nach Eingang einer schriftlichen Mitteilung Ihrerseits, in der die Nichterfüllung und Ihre Kündigungsabsicht dargelegt werden, behebt.
Innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Beendigung der Vereinbarung müssen Sie die Software, lizenziertes Software-Material und zugehörige Lizenzschlüssel an Qbitec zurückgeben, alle vorhandenen Programmkopien, auch Sicherungskopien, vernichten und Qbitec schriftlich die Erfüllung dieser Verpflichtungen bestätigen. Jede Nutzung nach der Beendigung der Vereinbarung ist unzulässig. Die Kündigung dieser Vereinbarung hindert keine der Parteien daran, andere rechtliche Mittel in Anspruch zu nehmen und entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, alle angefallenen oder anderweitig geschuldeten Gebühren gemäß dieser Vereinbarung und dem Hauptvertrag zu zahlen.
9. Gewährleistung
9.1 Voraussetzungen und Umfang der Gewährleistung
9.1.1 Gewährleistung bei Kauflizenzen
Beim Kauf von Softwarelizenzen gelten die §§ 434 ff. BGB. Ihnen als Käufer obliegt die zumutbare und angemessene Mitwirkung an der Fehlerbeseitigung, beispielsweise durch die Bereitstellung des notwendigen Zugangs zum Vertragsgegenstand sowie der für die Fehlerbeseitigung relevanten Daten über dessen Nutzung. Ansprüche infolge von Sach- und/oder Rechtsmängeln verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung der Software, sofern sie nicht von Qbitec arglistig verschwiegen worden sind oder dieser eine Garantie für den Mangel übernommen hat. Insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 434 ff. BGB.
9.1.2 Gewährleistung beim Abonnement und bei Testlizenzen
Im Fall eines Abonnements gelten die §§ 536 ff. BGB. Eine Minderung aufgrund eines Mangels der Tauglichkeit der Software der für den jeweiligen Zeitraum zu zahlenden Vergütung von höchstens 50 Prozent an Qbitec ist abweichend von § 536 Abs. 1 BGB erst für einen eine Woche übersteigenden Ausfall seit der Information von Qbitec durch Sie zulässig. Die Minderung ist Qbitec nach Ablauf der Wochenfrist anzuzeigen. Eine nachträgliche Minderung ist nur mit einer Geltendmachung von maximal drei Monaten seit dem Abschluss der Abhilfemaßnahmen nach 9.2 möglich.
9.1.3 Weitere Voraussetzungen
Computergestützte Konstruktionssoftware und technische Software sind Werkzeuge, die nur von geschulten Fachleuten verwendet werden dürfen. Sie ersetzen nicht Ihr professionelles Urteilsvermögen und dienen lediglich der Unterstützung bei der Produktkonstruktion und nicht als Ersatz für unabhängige Konstruktionsanalysen, Belastungsprüfungen oder Sicherheitsbewertungen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die von Qbitec angegebenen Hardware- und Betriebssystem-Anforderungen zu erfüllen.
Hinsichtlich der Anzeige und Kenntnis von Mängeln gilt die handelsrechtliche Rügeobliegenheit des § 377 HGB.
Ein Fehler liegt vor, wenn die Software wesentlich von der während der Teststellung bereitgestellten Form abweicht oder offensichtliche Abweichungen von der erwarteten Funktionalität bestehen ("Fehler"). Sie verpflichten sich einen vermuteten Fehler bei Qbitec oder dem autorisierten Vertragshändler zu melden zusammen mit einer detaillierten Beschreibung des vermuteten Fehlers. Qbitec wird die damit zusammenhängenden Fakten und Umstände untersuchen, und Sie auf Anfrage um weitere Kooperation zur Untersuchung des Fehlers durch Qbitec bitten. Sollte Qbitec aufgrund fehlender Kooperation nicht in der Lage sein den Fehler zu identifizieren, zu reproduzieren und zu beheben, entfällt ihr Gewährleistungsanspruch.
Ist ein Fehler auf nicht genehmigte Änderungen, Reparaturversuche oder missbräuchliche Verwendung, einschließlich der Nutzung unter anormalen Bedingungen oder extremen Umständen zurückzuführen, scheidet eine Gewährleistung aus.
9.2 Abhilfemaßnahmen
Wenn Sie Qbitec während der Gewährleistungsfrist bzw. der Laufzeit des Abonnementvertrages über einen Mangel der Software informieren, wird Qbitec seine Pflichten nach dem kauf- oder mietrechtlichen Gewährleistungsrecht nachkommen.
10. Haftung
10. 1. Haftungsumfang
Qbitec haftet nach dieser Vereinbarung nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in (a) bis (e):
(a) Qbitec haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Qbitec, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (e) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
(b) Qbitec haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Qbitec, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(c) Qbitec haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für Qbitec bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
(d) Qbitec haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
(e) Qbitec haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Qbitec, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage der Vereinbarung bilden, die entscheidend für den Abschluss der Vereinbarung waren und auf deren Erfüllung Sie vertrauen dürfen. Wenn Qbitec diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der für Qbitec zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war. Darüber hinaus ist in diesem Fall die Höchstsumme begrenzt auf EUR 50.000,00.
10.2 Haftung für Datenverlust
Soweit nach Ziff. 10.1 dieser Vereinbarung Qbitec für einen möglichen Datenverlust haftet, ist die Haftung höhenmäßig auf den Betrag begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
10.3 Ausschluss sonstiger Haftung
Vorbehaltlich der Ziff. 10.1 und 10.2 dieser Vereinbarung ist eine weitere Haftung von Qbitec dem Grunde nach ausgeschlossen.
11. Geistiges Eigentum
Qbitec besitzt bestimmte Rechte an der Software und der Dokumentation sowie an allen zugehörigen Medien, gedruckten Materialien, "Online"-Dokumentationen und elektronischen Dokumentationen. Die Software ist ein geschütztes Produkt von Qbitec oder Dritten, von denen Qbitec Lizenzrechte erhalten hat. Die Software ist durch das Urheberrecht und andere geistige Eigentumsrechte geschützt. Das Eigentum an der Software, an jeder Kopie der Software und an allen geistigen Eigentumsrechten an der Software verbleibt zu jeder Zeit bei Qbitec und diesen Dritten. Qbitec behält sich das Recht vor, seine verbundenen Unternehmen, autorisierten Händler, autorisierten Wiederverkäufer und andere Dritte zur Durchsetzung seiner Rechte und Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einzusetzen.
12. Software-Wartungsdienste
Wenn Sie ein Abonnement für die Software erworben haben, erhalten Sie Wartungsdienste für die folgenden Bedingungen gelten:
12.1 Erbringung von Wartungsdiensten
Die Software-Wartungsleistungen umfassen die Bereitstellung von Software-Updates, Fehlerkorrekturen gemäß dieser Vereinbarung und E-Mail-Support in Verbindung mit der Software. Diese Leistungen werden gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts für Kunden erbracht, die im Rahmen dieses Vertrags ein aktives Abonnement für die betreffende Software erworben haben.
12.2 Wartungszeitraum
Der Zeitraum der Wartungsleistung entspricht dem Zeitraum des gebuchten Abonnements. Im Falle des Erwerbs zusätzlicher Softwarelizenzen während der Laufzeit dieser Vereinbarung, dient der Zeitraum des initial gebuchten Abonnements entsprechend als Grundlage. Die zusätzlichen Lizenzen synchronisieren sich entsprechend des zuerst gebuchten Abonnements.
12.3 Neue Versionen der Software
Ihnen obliegt die regelmäßige Prüfung der von Qbitec bereitgestellten Quellen nach aktualisierten Softwareversionen und deren Installation. Qbitec behält sich vor, zukünftige Softwareaktualisierungen automatisch einzuspielen. Neue Versionen der Software, die von Qbitec veröffentlicht werden, können Fehlerkorrekturen und/oder neue oder erweiterte Funktionen enthalten. Sie haben das Recht, neue Versionen der Software zu erhalten, die Qbitec während des Zeitraums freigibt, für den Sie im Rahmen dieses Vertrags Wartungsdienste für die betreffende Software erworben haben. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf Versionen, Module, Optionen, zukünftige Produkte oder Upgrades der Software, die Qbitec als kundenspezifische Lösung für einen einzelnen Kunden entwickelt hat oder die als separates Produkt entwickelt und lizenziert wurden und nicht allgemein im Rahmen des Abonnements zur Verfügung gestellt werden.
12.4 Unterstützung für frühere Versionen der Software
Qbitec wird die aktuelle und die unmittelbar vorhergehende Version der Software unterstützen, sobald eine neue Version veröffentlicht wird. Versionsunterstützung darüber hinaus kann gegeben sein, ohne dass Sie einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Softwareintegrationen von Qbitec in Drittsoftware werden immer nur für die aktuelle und vorhergehende Version der Drittsoftware gepflegt.
12.5 Supportzeiten
Sie haben das Recht, von Qbitec oder dem autorisierten Vertragshändler Support für die Software zwischen 9:00 und 16:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit zu erhalten, ausgenommen an Wochenenden und Feiertagen. Als Feiertage gelten solche nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen.
12.6 Änderungen des Dienstleisters; Unterstützung
Wenn Sie Wartungsdienste von einem autorisierten Vertragshändler erwerben oder zu diesem wechseln, wird dieser Vertragshändler der alleinige Anbieter der Wartungsdienste, den Sie in Bezug auf Ihre Wartungsanfragen kontaktieren können. Lediglich in bestimmten und vereinbarten Fällen zwischen Qbitec und dem Vertragshändler kann Qbitec direkte Unterstützung für Sie bereitstellen, unabhängig von der alleinigen Verantwortung des Vertragshändlers für die Bereitstellung solcher Unterstützung.
13. Nutzungsanalyse und Monitoring
13.1 Verbesserung der Software
Sie stimmen zu, dass die Software in regelmäßigen oder zufälligen Intervallen Berichte an Qbitec sendet. Diese Berichte enthalten Informationen über Ihre Hardwarekonfiguration, die Softwareleistung, die Nutzungshäufigkeit der Software und ihrer Funktionen sowie andere Daten, die Qbitec benötigt, um die Leistung und Funktionalität der Software in zukünftigen Versionen zu verbessern. Die an Qbitec übermittelten Daten zur Verbesserung der Kundenerfahrung oder zur Fehlerberichterstattung werden anonymisiert und entsprechend der Datenschutzhinweise von Qbitec geschützt. Dieser Prozess erfolgt automatisch und erfordert keine Umfragen. Ihre Arbeit wird durch die Datensammlung oder -übermittlung nicht unterbrochen, und es tritt kein Leistungsverlust auf. Daten werden gespeichert und übertragen, sobald Ihr Computer mit dem Internet verbunden ist. Steht kein Speicherplatz zur Verfügung, werden die Daten verworfen. Qbitec behält sich das Recht vor, Umfragen und weitere Feedback-Mechanismen in die Software einzubauen, bei denen ihre aktive Teilnahme erforderlich ist, Sie jedoch entscheiden können, ob sie das Feedback abgeben und aktiv an Qbitec senden möchten.
13.2 Fehlerüberwachung
Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Software bei Auftreten von Fehlern während des Betriebs Berichte an Qbitec sendet. Diese Fehlerberichte werden von Qbitec verwendet, um die Zuverlässigkeit und Funktionalität der Software zu verbessern und können Informationen über Ihre Hardwarekonfiguration und die Softwareleistung zum Zeitpunkt des Fehlers enthalten.
Die entsprechenden Informationen werden über einen Dritthersteller für die Beobachtung des korrekten Verhaltens der Programmfunktionen verarbeitet. Anbieter ist Functional Software, Inc. (Sentry), 45 Fremont St, San Francisco, California 94105, USA.
Informationen über aufgerufene Funktionen und deren Verhalten sowie unerwartete Ereignisse wie Abstürze und detektierte Programmierfehler werden anonymisiert an Server in Frankfurt a. M., Deutschland, gesendet. Dort stehen sie geschützt für maximal 90 Tage zur Einsicht von Qbitec zur Verfügung. Zur detaillierten Analyse der Ereignisse werden technische Informationen erfasst wie z. B. Zeitpunkt des Ereignisses, die genutzte Software- und Betriebssystemversion. Diese Informationen dienen ausschließlich der Analyse des Verhaltens unserer Software. Die Ergebnisse dieser Analysen werden genutzt, um künftige Versionen besser an die Interessen der Nutzer anzupassen.
Wir haben die Sentry-Software so konfiguriert, dass keine Daten über Personen und Institutionen, bzw. Daten, die entsprechende Rückschlüsse ermöglichen würden, übermittelt werden. In seltenen Fällen könnten Dateinamen und Dateipfade, aber keine Datei-Inhalte, zu Qbitec gelangen.
Qbitec hat mit Sentry ein DATA-PROCESSING-Addendum abgeschlossen, in dem wir Sentry verpflichten, die Daten unserer Kunden zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben.
13.3 Vertraulichkeit der Berichtsdaten
Qbitec verpflichtet sich, alle Informationen, die zur Verbesserung der Software oder zur Fehlerüberwachung übermittelt werden, vertraulich zu behandeln. Alle bei Qbitec eingehenden Fehlerberichte werden mit eingeschränktem Mitarbeiterzugriff gespeichert. Weitere Informationen sind aus den Datenschutzhinweisen von Qbitec eGbR und den Auftragsverarbeitungsverträgen mit den Drittherstellern zu entnehmen.
14. Allgemeines
14.1 Annahme von Aufträgen
Qbitec behält sich das Recht vor, Bestellungen für Software oder Dienstleistungen nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Nach der Annahme eines Bestellformulars oder eines ähnlichen Dokuments durch Qbitec wird die im Bestelldokument angegebene Software bereitgestellt. Die Lieferung erfolgt durch einen von Qbitec angegebenen elektronischen Download, spätestens 12 Stunden nach Zahlungseingang.
Bei Lieferungen von Deutschland in ein anderes Land sind Sie dafür verantwortlich, auf eigene Kosten alle etwaigen erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen für die Installation der Software an Ihrem Standort einzuholen.
14.2 Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlung
Die Gebühren und Kosten für die Software sowie optionaler Zusatzpakete sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung von Qbitec zu begleichen. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlten Gebühren und sonstigen Entgelte sind nicht erstattungsfähig. Überfällige Beträge werden nach gesetzlich zulässigem Höchstsatz entsprechend der Regelungen des Verzugs von Geldforderungen, verzinst. Alle Preise verstehen sich - soweit sich dies nicht aus der Rechnung ergibt - netto zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer
14.3 Steuern
Sie sind verantwortlich für alle anwendbaren Steuern, Veranlagungen, Zölle, Genehmigungen, Gebühren und sonstigen Abgaben jeglicher Art, die jetzt in Kraft sind oder zukünftig erhoben werden ("Steuern"), unabhängig davon, wie sie bezeichnet, veranlagt oder erhoben werden. Diese umfassen unter anderem nationale, lokale, regionale, provinzielle oder kommunale Verkaufs- und/oder Nutzungssteuern, Mehrwertsteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern, Verbrauchssteuern, persönliche Eigentumssteuern, Wertsteuern, Zölle, Einfuhrgebühren, Stempelgebühren, immaterielle Gütersteuern und Registrierungsgebühren. Diese Regelung schließt jedoch Steuern aus, die auf dem Nettoeinkommen von Qbitec basieren.
Sie müssen diese Steuern direkt an die zuständigen Steuerbehörden abführen oder an Qbitec zahlen bzw. erstatten. Dies gilt auch für alle Strafen, Zinsen, Gebühren oder andere Ausgaben, die entstehen, wenn solche Steuern nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß gezahlt werden. Zu den Steuern gehören Beträge, die aufgrund von:
· Transaktionen im Rahmen dieses Vertrags,
· der im Rahmen dieses Vertrags zu zahlenden Beträge,
· der Ihnen im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellten Software oder Dienstleistungen,
· der anschließenden Nutzung dieser Software oder Dienstleistungen durch Sie und/oder
· Ihres Besitzes der Software oder Dienstleistungen
fällig werden.
Sollten Sie von der Umsatzsteuer befreit sein, die bereitgestellten Produkte oder Dienstleistungen in einer befreiten Weise verwenden oder sich anderweitig als nicht umsatzsteuerpflichtig betrachten, müssen Sie Qbitec eine gültige und ausgeführte Freistellungsbescheinigung, eine direkte Zahlungserlaubnis oder ein anderes staatlich genehmigtes Dokument vorlegen.
Falls Sie gesetzlich verpflichtet sind, einen Einkommenssteuerabzug vorzunehmen oder Einkommenssteuer von einem direkt an Qbitec zu zahlenden Betrag einzubehalten, müssen Sie diese Beträge unverzüglich an die zuständigen Steuerbehörden zahlen und Qbitec offizielle Steuerquittungen oder andere von den Steuerbehörden ausgestellte Belege vorlegen, um nachzuweisen, dass die Einkommenssteuern gezahlt wurden. Diese Unterlagen ermöglichen es Qbitec, einen Antrag auf Steuererleichterung für solche Zahlungen zu unterstützen. Sollten Sie keine offiziellen Steuerquittungen oder Zahlungsnachweise vorlegen, sind Sie verpflichtet, zusätzliche Beträge direkt an Qbitec zu zahlen, die den ursprünglich abgezogenen oder einbehaltenen Beträgen entsprechen.
Wenn Qbitec zur Zahlung solcher Steuern (ausgenommen Steuern auf Grundlage des Einkommens von Qbitec) verpflichtet ist, stellt Qbitec Ihnen diese Steuern in Rechnung, und Sie müssen diese Rechnung begleichen. Sie erklären sich bereit, Qbitec für alle Kosten, Zinsen und Strafen zu entschädigen und schadlos zu halten, die Qbitec aufgrund der Nichterfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung entstehen.
14.4 Höhere Gewalt
Eine Verzögerung oder Nichterfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung (mit Ausnahme der Zahlung fälliger Beträge), die durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Ausfälle oder Mängel in Software oder Hardware Dritter, Handlungen von Regierungsbehörden, ziviler Ungehorsam, Aufstände, Aussperrungen, Frachtembargos, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, terroristische Aktivitäten, Brände, Überschwemmungen, Kriege oder Unruhen), stellt keine Verletzung dieser Vereinbarung dar und begründet keine Schadenersatzansprüche. Die Zeit zur Erfüllung der betroffenen Bestimmung wird um einen angemessenen Zeitraum verlängert, der mindestens der Dauer der hindernden Umstände entspricht.
14.5 Verzicht
Ein Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und ausdrücklich als Verzicht auf diese Vereinbarung bezeichnet wird. Das Unterlassen oder Verzögern der Ausübung von Rechten durch eine Partei bei einer Nichterfüllung durch die andere Partei gilt nicht als Verzicht auf die Nichterfüllung oder als Änderung dieser Vereinbarung und schließt die spätere Ausübung der Rechte der nicht vertragsbrüchigen Partei nicht aus.
14.6 Fortbestand
Das Auslaufen oder die Beendigung dieser Vereinbarung entbindet keine der Parteien von Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten, die:
a) ausdrücklich über das Auslaufen oder die Beendigung hinaus fortbestehen sollen;
b) noch zu erfüllen sind; oder
c) ihrer Natur nach auch nach dem Auslaufen oder der Beendigung weiterhin anwendbar sind.
15 Sonstige Bestimmungen
15.1 Anwendbares Recht
Die Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung dieser Vereinbarung unterliegen deutschem Recht, unabhängig von den Grundsätzen des Kollisionsrechts oder der Rechtswahl, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Rechtsordnung erfordern könnten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung und wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.2 Wahl des Gerichtsstandes
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Gerichtsstand Dresden.
15.3 Drittbegünstigter
Wenn Sie die Software von einem autorisierten Händler erworben haben, stimmen Sie zu, dass Qbitec ein Drittbegünstigter dieser Vereinbarung ist, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, um die in der Vereinbarung festgelegten Rechte durchzusetzen.
15.4 Sprache des Abkommens
Diese Vereinbarung ist ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst. Übersetzungen in andere Sprachen haben keine rechtliche Wirkung. Sie dienen ausschließlich als Stütze für internationale Kunden. Bei Fragen zu dieser Vereinbarung wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Qbitec-Niederlassung oder schreiben Sie an Qbitec eGbR, Rosa-Luxemburg-Str. 2, 01796 Pirna, Deutschland.
15.5 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.
15.6 Abtretungsverbot
Sie dürfen diesen Vertrag oder die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Qbitec weder unterlizenzieren, abtreten noch übertragen.
Anlage 1:
https://www.qbitec.com/LicenseAgreement/3rdPartyDependencies